AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zustandekommen eines Ferien Haus Mietvertrages
Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Ferien Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen (z.B. Endreinigung etc.)

Kündigung des Mietvertrages

1.Vermieter/ Eigentümer behält sich ein Rücktrittsrecht von dem Mietvertrag vor, für den Fall, dass die lt. Mietvertrag vereinbarte Anzahlung von dem Mieter nicht fristgemäß auf das Konto des Vermieter/Eigentümer eingeht (Bankverbindung lt. Mietvertrag).
2.Die Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter muss schriftlich erfolgen.  Zusätzlich muss der Mieter für den Schaden aufkommen, der dem Vermieter/Eigentümer durch die Stornierung entsteht. Der Vermieter/Eigentümer  verpflichtet sich, unverzüglich nach Erhalt der Stornierung den Zeitraum neu zu vermieten. In diesem Fall entstehen dem Mieter keine weiteren Kosten außer der Bearbeitungsgebühr. Gelingt es nicht, den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise weiterzuvermieten, berechnet der Vermieter/Eigentümer dem Mieter eine Schadenspauschale, die sich wie folgt zusammensetzt: 

100% des Mietbetrages werden Erstattet, wenn der Mieter die Buchung in dem Zeitraum nach Abschluss des Mietvertrages mindestens 30 Tage vor dem Check-in stornieren. 
Bei Stornierung des Mietvertrages im Zeitraum von mindestens 14 Tagen vor dem Check-in stornieren wird eine Schadenspauschale von 50 % der Mietkosten berechnet. 
Keine Erstattung, wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Check- in stornieren, ist der Mieter verpflichtet, den gesamten Mietbetrag zu zahlen. 
. Der Mieter kann bei Zustimmung dem  Vermieter/ Eigentümer einen Nachmieter besorgen, der die Rechte und Pflichten des Mietvertrages übernimmt. Der Vermieter/Eigentümer empfiehlt deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4. Den Schlüssel für den Mietgegenstand erhalten Sie im Büro Reiterhof & Ferienanlage Wüstenhof 1,oder nach Absprache bei einem Beauftragten. Der Mietgegenstand kann in der Zeit von 15.00 – 18.00 Uhr bezogen werden,oder nach Absprache. 
5.1. Bei Auszug übergibt der Mieter die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand persönlich an den Vermieter/ Eigentümer oder seinem Beauftragten. Der Übergabetermin ist am Anreisetag zu bestimmen; spätestens 3 Tage vor Abreise.
5.2. Die Endreinigung beinhaltet nicht die Reinigung des Geschirrs und des Grills (falls vorhanden) und die Entsorgung des Mülls. Dieses ist von jedem Mieter vor Abreise selbst zu besorgen. Sollten diese Vorgaben nicht eingehalten werden, behält sich der 
Vermieter/ Eigentümer  die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vor. 
5.3 Bei Leerstand ,wenn das Ferienhaus unbesucht bleibt, ist es Alarmgesichert.
6. Die im Vertrag angegebene Personenzahl ist bindend. Änderungen sind vor Anreise dem Vermieter/ Eigentümer mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung. Im Falle einer Zustimmung ist für jede weitere Person ein Betrag von 10 Euro pro Tag zu zahlen.
7. Das Mitbringen von Tieren ist nicht zugelassen. 
8. Das Nichtraucher Tiny Haus Bungalow sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Der Mieter verpflichtet sich, in dem Bungalow nicht zu rauchen, das gilt auch für weitere Mitmieter und Besucher. Bei Nichtbeachtung wird eine Gebühr in Höhe von 120 Euro berechnet.
9. Kfz-Stellplätze benutzt der Mieter auf eigene Gefahr. Der Vermieter/Eigentümer übernimmt bei Beschädigung durch Dritte keine Haftung, ansonsten haftet er lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Bettwäsche ist inklusive ( ohne Handtücher) 
11. Sollten sich wider Erwarten Mängel am Mietobjekt während der Mietdauer zeigen, die die Nutzung der Wohnung oder des Inventars beeinträchtigen, so ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber  Vermieter/Eigentümer anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Am Anreisetag übernimmt der Mieter die Inventarprüfung. Defekte/Verluste müssen nach Bezug des Appartements innerhalb von 24 h an Vermieter/Eigentümer gemeldet werden.
12. Der Mieter ist verpflichtet, den Bungalow und dessen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und alle während seiner Mietzeit entstandenen Schäden in der Wohnung und an den dazugehörigen Außenanlagen zu ersetzen. Eltern haften für ihre Kinder. Der Vermieter/Eigentümer haftet nicht für die vom Mieter in den Bungalow eingebrachten Sachen.
13. Die Hausordnung des Bungalows ist Gegenstand des Vertrages und vom Mieter einzuhalten. Die Hausordnung liegt im Tiny Bungalow Haus aus.
14. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner.
15. Dem Vermieter/Eigentümer oder seinem Beauftragten ist grundsätzlich bei Gefahr oder zur Schadensvermeidung, Wartungsarbeiten den Zutritt zum Bungalow zu gewähren.
16. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
17. Der Vertrag als Ganzes bleibt gültig, auch wenn eine Klausel unwirksam sein sollte.
18.Sicherheit / Videoüberwachung:
Damit Sie und unser Eigentum geschützt sind, haben wir uns aus gegebenem Anlass dazu entschlossen, eine Datenschutzkonforme Videoüberwachung an der Frontseite Bereich Hauseingang einzuführen. Selbstverständlich werden hierbei etwaige sensible Bereiche (wie Terrasse und Garten) nicht erfasst. Ihre und unsere Sicherheit sowie der Schutz der Vermögensgegenstände liegen uns am Herzen.

Fotos und Text auf der Webseite dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Eigentümer behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Eigentümers.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Mietvertrages und mit der Anzahlung anerkannt und auch ohne Unterschrift rechtsgültig.

 
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